Aus einer Mitteilung der Stadt Düsseldorf geht hevor, wie sich die Änderung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) vom 24.11. 2021 auf den Sportbetrieb des TV Angermund und anderer Sportvereine im Arena-Sportpark auswirkt:
Grundsätze:
- Grundsätzlich ist der Arena-Sportpark einschl. der Leichtathletikhalle nur noch für immunisierte (2G = geimpft oder genesen) Personen zugänglich. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre.
- Die Nachweise über die Immunisierung (2G) sowie der dazugehörige amtliche Lichtbildausweis ist von allen Personen unaufgefordert vorzuzeigen, die den Arena-Sportpark betreten möchten. Ausnahme stellt der Schulsport dar, da für Schüler andere Regelungen gelten.
- In der gesamten Leichtathletikhalle gilt die Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Maske (FFP2 ohne Ventil, OP-Maske). Die Masken dürfen nur abgesetzt werden, wenn dies für die Sportausübung zwingend notwendig ist. In inaktiven- und Wartezeiten wie auch in Besprechungspausen ist die Maske wieder aufzusetzen.
- Trainer dürfen die Maske analog der Regelung für die Athlet*innen nur absetzen, wenn sie selbst aktiv werden.
- Besucher*innen, Eltern etc. dürfen die Maske nur gem. der Vorgaben der CoronaSchVO absetzen z. B. bei Veranstaltungen kurzzeitig zum Essen oder Trinken.
Das Hallenpersonal ist angehalten, Verstöße festzuhalten und umgehend die Personalien festzustellen und die Personen aus dem Arena-Sportpark und der Leichtathletikhalle zu verweisen!
Zugang:
- Die Zugangskontrolle wird ein Sicherheitsdienst übernehmen. Der Arena-Sportpark wird nur noch über den Zugang an der Rheinbadstraße am Rheinbad / Eingang Nord-Ost erreichbar sein.
- Die Tore an der Schrankenanlage bleiben geschlossen. Somit ist die Einfahrt nur noch für unbedingt notwendige Fahrten möglich. Diese sind mit den Hallenwarten im Vorfeld abzustimmen.
- Schulen und Eltern können wie bisher den Parkplatz P2 anfahren. Es wird gerade Eltern jedoch empfohlen, ihre Kinder zumindest bis zur Einlasskontrolle zu begleiten, sollten dort Fragen auftauchen und zu klären sein. Ein Zugang zum Arena-Sportpark ist grundsätzlich nicht an der Schrankenanlage möglich, es werden auch keine Ausnahmen gemacht. werden!
Einsatz von Ehrenamtler*innen mit 3G gem. §4 Abs. 4 CoronaSchVO:
- Alle Personen, die ehrenamtlich bei Veranstaltungen eingesetzt werden sollen (Kampfrichtertätigkeit, Catering, etc.) und nicht immunisiert sind und daher mit einem Test die Tätigkeit ausüben können, müssen im Vorfeld namentlich in einer Liste unter Angabe der auszuübenden Tätigkeit und des Zeitrahmens benannt werden. Diese Liste muss zwecks Prüfung und Zugangskontrolle im Vorfeld an die folgende E-Mail-Adresse versand werden: markus.bergenthun@duesseldorf.de. Personen die nicht aufgeführt sind und keine Immunisierung vorweisen können, erhalten keinen Zutritt zum Arena-Sportpark.
- Diese Personen sind verpflichtete durchgehend eine Maske zutragen und dürfen keine aktiven sportlichen Übungen anleiten oder durchführen.
- Diese Ausnahmen findet keine Anwendung auf Trainer*innen