Draußen reicht 2G. Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren müssen ihren Schülerausweis mitführen.
Auszug aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab Donnerstag, 13. Januar bis zum 9. Februar 2022 gilt :
Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
Sport drinnen 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen Die Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion (PCR-Test bestätigt) genesen sind. Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
- Kinder und Jugendliche
- Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
- Schülerinnen und Schüler bis einschl. 15 Jahre werden während der Schulzeit immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt.
- Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre gelten ab 17. Jaunuar 2022 nicht mehr automatisch als getestet. Sie müssen also für den Sport in Hallen einen aktuellen Test nachweisen, sofern sie nicht geboostert oder innerhalb der letzten drei Monate genesen sind (nach Infektion trotz Impfungen mit PCR-Nachweis).
Für die 2+-Auflagen darf ein Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt sein, ein ; PCR-Test max. 48 Stunden .
Weitere Informationen über konrete Vorgaben in den einzelnen Sportarten geben die Übungsleiterinnen und Übungsleiter des TV Angermund. Ausführliche Informationen (auch über Zuschauerzahlen und begleitende Eltern) gibt es unter: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.